BAföG
Je nach Hochschulort, Studiengang und persönlichen Bedürfnissen variieren die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten von Studierenden stark. Monatlich fallen für Miete und Nebenkosten, Lernmittel, Kleidung, Versicherungen, Ernährung und individuelle Bedarfe Ausgaben an. Im Durchschnitt sind das in Deutschland 1150 Euro.
Wenn Sie die finanziellen Mittel nicht selbst oder mit Hilfe der Eltern aufbringen können, haben Sie die Möglichkeit, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, besser bekannt als "BAföG" zu beantragen. Auf BAföG besteht ein Rechtsanspruch nach Maßgabe des Gesetzes, wenn dem Auszubildenden die Mittel anderweitig nicht zu Verfügung stehen. BAföG ist die günstigste Form, ein Studium zu finanzieren, denn innerhalb der Regelstudienzeit wird es zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen gewährt, die andere Hälfte gibt es als Zuschuss. Außerdem müssen max. 10.010 Euro zurückgezahlt werden. Den Rest gibt es geschenkt!
Wer sich nicht sicher ist, ob er einen Anspruch hat, sollte in jedem Fall einen Antrag stellen!
Tipps zum BaföG
Digitale Antragstellung nutzen
Bei Benutzung der Plattform www.bafoeg-digital.de muss kein Papierantrag mehr ausgefüllt werden. Die Seite führt einen schnell und zielgerichtet, mit konkreten Fragen durch die Antragstellung – kein Ausdrucken von Anträgen mehr nötig. Da das Schriftformerfordernis abgeschafft worden ist, reicht es künftig aus, ein Nutzerkonto auf bafög-digital.de einzurichten und darüber den digitalen Antrag zu stellen. Die Authentisierung mittels Personalausweis und eID ist nicht mehr erforderlich.
Fehlende Nachweise können auch nachträglich hochgeladen werden, um Fristen zu wahren. Außerdem informiert BAföG-Digital über den aktuellen Stand der Bearbeitung im Amt sowie über ggf. fehlende Angaben oder Nachweise.
Merke: Es zählt immer das erste Eingangsdatum zur Sicherung des Anspruchs. Ein formloser Antrag innerhalb des Monats wahrt die Frist.
Neue BAföG-App und neuer BAföG-Rechner
Ab sofort unterstützt Sie die kostenlose BAföG-App bei Ihrem Online-Antrag. Sie können von jetzt an von ihrem Handy oder Tablet Unterlagen zu ihrem bestehenden BAföG-Antrag an das zuständige Amt übermitteln und den Status des Antrags einsehen. Außerdem beinhaltet die App den neuen BAföG-Rechner, mit welchem der Anspruch auf die Ausbildungsförderung nach Beantwortung einiger Fragen ermittelt werden kann. Der BAföG-Rechner steht auch im Browser zur Verfügung.
Folgeantrag rechtzeitig stellen
Die Ausbildungsförderung wird in der Regel für ein Jahr bewilligt. Somit ist zum nächsten Wintersemester ein neuer Antrag auf Förderung fällig. Den Folgeantrag sollten Sie so früh wie möglich stellen, am besten schon im Juni oder Juli. Damit gehen sie auf Nummer sicher, dass die Förderung ohne Unterbrechung weiterläuft.
Sollten sich die Verhältnisse gegenüber der vorausgegangenen Antragstellung nicht wesentlich verändert haben, kann bei einem Wiederholungsantrag vielmals das verkürzte Formblatt 9 verwendet werden. Das spart Zeit und Nerven.
Auslands-BAföG rechtzeitig beantragen
Auch für ein Auslandssemester oder -praktikum kann BAföG gezahlt werden. Beim Auslands-BAföG werden einmalig bis zu 5.600 € für Studiengebühren übernommen, sowie Zuschläge für Reisekosten oder die Auslandskrankenversicherung. Hier ist besonders wichtig den gesonderten Antrag mindestens ein halbes Jahr vor Reiseantritt beim zuständigen BAföG-Amt zu stellen.
Notwendigkeit eines Aktualisierungsantrag
Normalerweise wird bei der BAföG-Berechnung das Elterneinkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr berücksichtigt. Haben die Eltern aktuell Einkommensverluste oder sind arbeitslos, kann es unter Umständen Sinn machen, einen sogenannten Aktualisierungsantrag einzureichen. Möglicherweise steigt dann, wegen des gesunkenen Elterneinkommens die BAföG-Fördersumme. Lassen Sie sich dazu bitte bei Bedarf im Amt für Ausbildungsförderung beraten.
Nebenjob trotz BaföG
Parallel zum BAföG-Bezug ist ein Nebenjob möglich. Die monatliche Förderung wird nicht gekürzt, solange die Einkünfte durch den Nebenjob im Monatsdurchschnitt bei maximal 556 € liegen. In einem zwölfmonatigen Bewilligungszeitraum darf man ab dem Wintersemester 2024/2025 also insgesamt 6670 € im Jahr hinzuverdienen. Wer mehr verdient, verliert nicht automatisch seinen BAföG-Anspruch, muss aber mit gewissen Kürzungen rechnen.
Keine Panik vor der Rückzahlung
Die Ausbildungsförderung nach dem BAföG wird grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen gezahlt. Mindestens die Hälfte des BAföGs ist also geschenktes Geld. Der Darlehensanteil des BAföGs ist zinslos und auf maximal 10.010 Euro begrenzt.
Wer während zehn Semestern Studium den BAföG-Höchstsatz von 992,00 € erhält, bekommt insgesamt mehr als 59.000 € vom Staat. Davon müssen lediglich 10.010 € in monatlichen Raten von max. 130 € zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung beginnt in der Regel fünf Jahre nach dem Ende des Studiums. Spätestens nach 20 Jahren verfallen alle Rückzahlungsverpflichtungen.
Durch die komplette Tilgung der Schulden auf einmal bei Zahlungsbeginn, kann außerdem ein beträchtlicher Teil der Rückzahlungssumme erlassen werden.
Nächste BAföG-Anhebung ab Wintersemester 2024/25
Wer bisher keine BAföG-Förderung erhalten hat, könnte aufgrund der Anhebungen ab dem Wintersemester 2024/2025 nun BAföG erhalten: Ausprobieren und online BAföG-Antrag stellen! Wer weiß, ob sonst nicht Förderung verschenkt wird.
Es gibt gute Neuigkeiten für BAföG-Empfänger:innen! Das 29. BAföG-Änderungsgesetz bringt einige positive Neuerungen mit sich:
- Der BAföG-Grundbedarf steigt um 5 %.
- Die Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, wird auf 380 € erhöht.
- Der Förderungshöchstbetrag steigt damit auf 992 €.
- Die Einkommensfreibeträge werden um 5,25 % erhöht.
- Junge Menschen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können zu Beginn des Studiums eine Studienstarthilfe von 1.000 € beantragen, wenn sie im Monat vor dem Studienbeginn in einer Bedarfsgemeinschaft gelebt haben.
- Studierende können bei Überschreiten der Höchstförderungsdauer einmalig ein Flexibilitätssemester in Anspruch nehmen, um ohne Angabe von Gründen die Bezugsdauer der BAföG-Förderung zu verlängern.
- Ein Fachrichtungswechsel ist nunmehr bis zu Beginn des 5. Semesters möglich. Erfolgt der Wechsel bis zum Ende des 4. Fachsemesters, sind wichtige Gründe ausreichend für eine Weiterförderung. Danach ist nur noch bei Vorliegen von unabweisbaren Gründen eine weitere Förderung möglich. Für den erstmaligen Wechsel der Fachrichtung spätestens zum Ende des dritten Fachsemesters brauchen nicht einmal Gründe angegeben werden. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes wird in diesen Fällen einfach unterstellt. unverändert.
Lassen Sie sich gern in unseren BAföG-Ämtern in Chemnitz und Zwickau individuell beraten.
Ansprechpartner BAföG Chemnitz
Amt für Ausbildungsförderung
Telefon: +49 371 56 28-450
E-Mail: bafoeg.chemnitz@swcz.de
Ansprechpartner BAföG Zwickau
Amt für Ausbildungsförderung
Telefon: +49 375 27 10-116
E-Mail: bafoeg.zwickau@swcz.de
Weitere Finanzierungsquellen
Möglichkeiten für ein regelmäßiges Einkommen bieten zum Beispiel Nebenjobs, Stipendien oder auch Kredite. Auch ein Studentenwerksdarlehen kann Ihnen helfen, eine unverschuldete finanzielle Notlage zu überbrücken. In Ausnahmefällen kann für Studierende ein Antrag auf Sozialleistungen, wie Wohngeld und Arbeitslosengeld II in Frage kommen.
Gern beraten wir Sie hierzu persönlich.
Fragen zu weiteren Finanzierungsmöglichkeiten?
Wenden Sie sich gern an unsere Sozialberaterinnen in Chemnitz und Zwickau.