Für eine Ausbildung im Ausland kann Förderung beim Vorliegen besonderer Voraussetzungen geleistet werden. Es müssen aber sämtliche Bedingungen für die Förderung, die bereits im Inland gelten, erfüllt sein. Es kommen sogar noch einige zusätzliche Voraussetzungen hinzu. Gefördert werden können bei Vorliegen aller Fördervoraussetzungen:
- der ergänzende Besuch bestimmter ausländischer Ausbildungsstätten, der im Rahmen einer Inlandsausbildung durchgeführt wird
- der Besuch einer ausländischen Ausbildungsstätte im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit einer deutschen und mindestens einer ausländischen Ausbildungsstätte, wenn die aufeinander aufbauenden Lehrveranstaltungen einer einheitlichen Ausbildung abwechselnd von den beteiligten deutschen und ausländischen Ausbildungsstätten angeboten werden (so genannte integrierte Studiengänge)
- der Besuch einer Ausbildungsstätte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, wobei das Studium in der Europäischen Union aufgenommen oder fortgesetzt werden kann
- ein Praktikum, das im Zusammenhang mit dem Besuch bestimmter inländischer Ausbildungsstätten gefordert wird, den Anforderungen der Studienordnung entspricht und mindestens 12 Wochen dauert
Die genauen Förderungsbedingungen entnehmen Sie bitte den folgenden Merkblättern, die wir Ihnen als Erstinformationen zur Ausbildungsförderung für eine Auslandsausbildung zusammengestellt haben:
Merkblatt Förderung von Studierenden außerhalb der Europäischen Union (pdf, 119 kB)
Merkblatt Förderung von Studierenden innerhalb der europäischen Union (pdf, 115 kB)
Merkblatt Förderung von Schülern im Ausland (pdf, 106 kB)
Merkblatt Förderung von Praktikanten im Ausland (pdf, 123 kB)
Auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finden Sie die bundeseinheitlichen Formblätter für Ihren Antrag auf Ausbildungsförderung. Sie können den Antrag auch online ausfüllen. Dort werden Sie durch alle Punkte des Antrags geführt und erhalten wichtige Hinweise. Den fertigen Antrag brauchen Sie nur noch auszudrucken und beim Amt für Ausbildungsförderung einzureichen.
Einige zusätzliche Formulare, die Sie für Ihren Antrag benötigen, stellen wir Ihnen in unserem Download-Bereich zur Verfügung. Beachten Sie aber bitte, dass je nach Ausbildungsvorhaben nur bestimmte Formulare einzureichen sind. Es ist in keinem Fall erforderlich, alle Formulare ausfüllen zu lassen. Wir bitten um Verständnis, wenn diese Internetseite nicht sämtliche auftretende Fragen klären kann. Für weitergehende Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen gern zur Verfügung. Auch für Anregungen oder Hinweise zum Internetauftritt wären wir Ihnen sehr dankbar. Sie können uns einfach eine E-Mail schicken: auslands.bafoeg@swcz.de.
Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Auslandsaufenthalt.