Antragstellung für BAföG bei Studium im Ausland
BAföG Digital
Nutzen Sie die Möglichkeit und beantragen Sie ihre Ausbildungsförderung mit BAfög Digital bequem von zu Hause aus.
Diejenigen, die den Antrag klassisch analog einreichen möchten, können die entsprechenden Formulare auch unter https://www.bafög.de/de/alle-antragsformulare-432.php herunterladen, ausfüllen und per Post oder als E-Mail-Anhang bei uns einreichen.
Zeitpunkt
Da Ausbildungsförderung immer erst ab dem Monat der Antragstellung geleistet werden kann, muss der Antrag spätestens in dem Monat, in dem die Auslandsausbildung beginnt, im Amt für Ausbildungsförderung vorliegen. Um einen reibungslosen Ablauf und vor allem eine rechtzeitige Zahlung der Förderungsmittel gewährleisten zu können, empfehlen wir den Antrag auf Förderung der Auslandsausbildung aber bereits frühzeitig, ca. ein halbes Jahr vor Beginn des Auslandsaufenthalts zu stellen. Zum einen befinden Sie sich zu dieser Zeit regelmäßig noch in Deutschland, was die Beschaffung notwendiger Antragsunterlagen erleichtert, zum anderen können Sie so bereits im Vorfeld den Antrag insoweit vervollständigen, dass bei Ausbildungsbeginn regelmäßig nur noch die Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Ausbildungsstätte nachzureichen ist.
Der Antrag kann aber auch noch später, sogar noch während der Ausbildung im Ausland gestellt werden. Allerdings kann dann unter Umständen nicht zeitnah und auch nicht mehr für alle Monate des Auslandsaufenthaltes Ausbildungsförderung geleistet werden. Eine Beantragung von Ausbildungsförderung für vergangene Zeiträume ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Art und Weise
Der Antrag ist beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einzureichen. Eine Suchfunktion zum Finden des zuständigen Auslandsamtes finden Sie unter https://www.bafög.de/SiteGlobals/Forms/bafoeg/weltkarte/weltkarte_formular.html?nn=691080
Für eine wirksame Antragstellung ist es nicht erforderlich, sämtliche Antragsunterlagen bereits komplett einzureichen. Es ist vielmehr gar nicht zweckmäßig mit der Antragstellung zu warten, bis sämtliche Antragsunterlagen zusammengetragen wurden. Der Antrag sollte also frühzeitig, so vollständig wie möglich im Amt für Ausbildungsförderung vorgelegt werden. Fristwahrend ist es sogar möglich, zunächst einen formlosen Antrag unter Nennung des Ziellandes und der ausländischen Ausbildungsbildungsstätte einzureichen.
Die Antragsunterlagen müssen zwar in jedem Fall vervollständigt werden, durch die frühzeitige Antragstellung laufen Sie aber nicht Gefahr, verbindliche Termine oder Fristen zu versäumen. Auch kann Ihre Bearbeiterin so beizeiten notwendige Formulare für Ihr spezielles Ausbildungsvorhaben anfordern.
Hier können Sie ihren BAföG-Antrag online einreichen.
Zur Einreichung elektronischer Dokumente beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise zur Einreichung elektronischer Dokumente.
Unterlagen
Alle Nachweise, die nach den amtlichen Formblättern und Ausfüllhinweisen vorzulegen sind bzw. ausdrücklich angefordert wurden, sind in vollständiger Form einzureichen. In der Regel genügt die Vorlage der vollständigen Kopien der Nachweise (z. B. Einkommensteuerbescheide der Eltern). Lediglich die amtlichen Formblätter und eigens für BAföG-Zwecke ausgestellte Bescheinigungen sind im Original vorzulegen.
Beantworten Sie bitte alle Fragen vollständig und reichen Sie die geforderten Nachweise vollständig ein. Alle Formblätter zum Antrag sind zu unterschreiben. Beachten Sie auch die Hinweise auf den Erläuterungsblättern zu den amtlichen Formblättern. Bitte ersetzen Sie die abgefragten Nachweise nicht nach eigenem Ermessen durch anderweitige Belege oder Erklärungen, da diese meist nicht den förderungsrechtlichen Anforderungen entsprechen. So ersparen Sie sich und uns zeitraubende Nachfragen und Nachforderungen.
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Formblatt 6 – Antrag auf Ausbildungsförderung für eine Ausbildung im Ausland
- Formblatt 1 – Hauptantrag
- Immatrikulationsnachweis – von inländischer Hochschule sowie von ausländischer Hochschule (ggf. Schulbescheinigung oder Praktikantenvertrag)
- Nachweis über die Art und Höhe von Stipendien
- Formblatt 3 – Erklärung des Ehegatten und der Eltern
Für die Berücksichtigung der jeweiligen Bedarfszuschüsse werden benötigt:
- Kinderbetreuungszuschlag – gesonderter Antrag auf dem entsprechenden amtlichen Formblatt 4
- Auslandskrankenversicherung – Kopie des Vertrages, mit Angabe des Zeitraums und der Höhe der Beiträge
- Studiengebühren – Einzureichen sind der Vertrag mit der ausländischen Universität (dt. oder engl.) und ein Nachweis über die Einzahlung der Studiengebühren.