Inlands - BAföG
Sie haben sich für ein Studium an der Technischen Universität Chemnitz oder der Westsächsischen Hochschule Zwickau entschieden und wollen BAföG-Leistungen in Anspruch nehmen. Dann ist die Abteilung Studienfinanzierung des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau der richtige Ansprechpartner für Sie.
BAföG gibt es für das Studium, wenn es sich um Ihre erste förderfähige berufsbildende Ausbildung handelt (betriebliche Berufsausbildungen spielen hierbei keine Rolle). In bestimmten Ausnahmefällen wird aber auch noch eine weitere berufsbildende Ausbildung gefördert. Regelmäßig wird nach einem Bachelorabschluss noch ein Masterstudiengang gefördert, wenn er auf einen Bachelorstudiengang aufbaut.
Beim Wechsel der Fachrichtung gelten gesonderte Regelungen, weitere Informationen dazu finden Sie unter Fachrichtungswechsel.
Die Dauer der Förderung richtet sich nach der in der Studienordnung festgelegten Regelstudienzeit (=Förderungshöchstdauer), darüber hinaus gibt es in bestimmten Fällen auch weiter BAföG. Zur Höhe des monatlichen Förderungsbetrages erhalten Sie hier weitere Informationen.
In der Regel wird Ausbildungsförderung nur deutschen Studierenden gewährt, ausländische Studierende erhalten BAföG, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Weiterhin erhalten Studierende Förderung, wenn sie bei Beginn des Studiums das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Aber auch hier gibt es Ausnahmeregelungen (z. B. bei Kindererziehung), in denen bei späterem Studienbeginn noch eine Förderung möglich ist.
BAföG gibt es aber nicht automatisch, sondern muss von Ihnen beantragt werden. Was dabei zu beachten ist, finden Sie unter dem Stichpunkt Antragstellung. Und selbstverständlich hilft die zuständige Sachbearbeiterin oder der zuständige Sachbearbeiter der Abteilung Studienfinanzierung des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau gern weiter und berät Sie, wenn Fragen auftauchen.
Die Rückzahlung des unverzinslichen Darlehensanteils beginnt erst fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer Ihres ersten Studienganges mit monatlichen Raten von 130 € und ist auf maximal 10.010 € begrenzt (Ansprechpartner ist das Bundesverwaltungsamt in Köln).
Weitere ausführliche Hinweise zum BAföG finden Sie auch auf den Seiten des BMBF und des Deutschen Studentenwerkes.
P.S.: Studierende, die BAföG erhalten und nicht bei ihren Eltern wohnen, können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.