Antragstellung

Direkt zum Online-Antrag

Für diejenigen, die den Antrag klassisch analog einreichen möchten, liegen die notwendigen Formblätter sowie Hinweise zum Ausfüllen des Antrages liegen im Studentenwerk sowohl in Chemnitz als auch in Zwickau aus. Die entsprechenden Formulare können aber auch unter https://www.bafög.de/de/alle-antragsformulare-432.php heruntergeladen und ausgefüllt werden.

BAföG wird in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt (= Bewilligungszeitraum/BWZ), danach ist ein neuer Antrag zu stellen.

Zur Einreichung elektronischer Dokumente beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise zur Einreichung elektronischer Dokumente.

  • Wann sollte der Antrag gestellt werden?

    BAföG sollte, damit das Geld von Anfang an fließt, frühzeitig beantragt werden. Das heißt, Erstantragsteller sollten ihren Antrag möglichst 2-3 Monate vor Beginn der Ausbildung einreichen, auch wenn der Antrag noch nicht vollständig ist, z. B. die Immatrikulationsbescheinigung oder Unterlagen der Eltern noch fehlen. Anträge auf Weiterförderung sollten spätestens 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes vollständig mit allen erforderlichen Nachweisen in der Abteilung Studienfinanzierung vorliegen, andernfalls kann keine lückenlose Förderung gewährleistet werden.

    Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an gewährt, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch ab dem Monat der Antragstellung, wenn der Antrag später im Amt eingeht. Wer also das Ende des Bewilligungszeitraumes bzw. den Monat des Ausbildungsbeginns verpasst hat, sollte trotzdem so schnell wie möglich Antrag stellen!

  • Welche Unterlagen sind einzureichen?

    Zu einem vollständigen Antrag gehören:

    • der Antrag (Formblatt 1) einschließlich der darin geforderten Nachweise
    •  Formblatt 4 für Beantragung des Kinderbetreuungszuschlages, wenn Kinder im eigenen Haushalt betreut werden
    • Nachweis der Krankenkasse, sofern eigene Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden
    • die Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule
    • die Erklärung (Formblatt 3) des Ehepartners/Lebenspartners und jedes leiblichen Elternteiles über deren Einkommen und die zu unterhaltenden Personen; dabei ist das gesamte Bruttoeinkommen, alle Lohnersatzleistungen und Renten, die Gewinne aus selbständiger Tätigkeit, sonstige Einkünfte sowie die abgeführten Steuern vom vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes nachzuweisen
    • mit Beginn des 5. Fachsemesters außerdem: ein Zeugnis über eine bestandene Zwischenprüfung, die nach den Ausbildungsdokumenten im Verlauf des 4. Fachsemesters absolviert werden muss oder ein Leistungsnachweis (Formblatt 5), der nach Beginn des 4. Fachsemesters ausgestellt wird und bestätigt, dass die bis zum Ende des vorhergehenden Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht wurden. Was "üblichen Leistungen" sind, entscheidet nicht die Abteilung Studienfinanzierung, sondern namentlich festgelegte Dozenten Ihrer Universität bzw. Hochschule. Eine Liste dieser Dozenten finden Sie hier [Chemnitz, Zwickau]. Bei Vorliegen besonderer Umstände kann die Abteilung Studienfinanzierung die Vorlage des Leistungsnachweises zu einem späteren Zeitpunkt zulassen, deshalb bitte rechtzeitig vorsprechen!

Neue Antragsformulare

Seit Herbst 2020 gibt es neue und übersichtlichere Formulare zur BAföG-Beantragung. An den farblichen Markierungen können Sie einfach erkennen, welche Zeilen von wem ausgefüllt werden müssen:

BLAU - muss vom Antragsteller ausgefüllt werden

GELB - wird von der Hochschule ausgefüllt

ROT - wird von Eltern, Ehe- oder Lebenspartnern ausgefüllt

Zusätzlich stehen am Rand Erläuterungen zu den einzelnen Zeilen, die Ihnen das Ausfüllen erheblich erleichtern. Sollten Sie dennoch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Sachbearbeiter bzw. Ihre Sachbearbeiterin.