Kontakte & Sprechzeiten
Die Zuständigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung richtet sich nach dem Ort Ihrer Ausbildungsstätte:
- Wenn Sie ein Studium an der TU Chemnitz planen oder absolvieren, ist der Bereich Chemnitz zuständig.
- Für die Förderung eines Studiums an der Westsächsischen Hochschule Zwickau oder an der Dualen Hochschule Sachsen ist der Bereich Zwickau zuständig.
- Für Auszubildende aus der Bundesrepublik Deutschland, die eine Ausbildung in Armenien, Aserbaidschan, Bulgarien, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, der Moldau, Polen, Rumänien, Russische Förderation, Tadschikistan, Tschechien, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, Usbekistan oder Weißrussland durchführen (wollen), ist der Bereich Chemnitz zuständig.
- Für Auszubildende aus der Bundesrepublik Deutschland, die eine Ausbildung in Estland, Slowakei, Lettland oder Litauen durchführen (wollen), ist der Bereich Zwickau zuständig.