Kontakte & Sprechzeiten in Zwickau

Wir sind zuständig für:

  • die Förderung der Studierenden der Westsächsischen Hochschule Zwickau
  • die Förderung von Studierenden, Praktikanten/innnen oder Schülern/innnen, die eine Ausbildung in Estland, Slowakei, Lettland oder Litauen planen
  • die Förderung der Studierenden der Dualen Hochschule Sachsen (Standorte Bautzen, Breitenbrunn, Dresden, Glauchau, Leipzig, Plauen, Riesa)

 

Besucher- und Postadresse

Studentenwerk Chemnitz-Zwickau
Amt für Ausbildungsförderung
Abteilung Studienfinanzierung
Innere Schneeberger Straße 23
08056 Zwickau

 

Hinweise zur Erreichbarkeit und zur Bearbeitungsdauer

Dokumente können jederzeit per Post oder per E-Mail eingereicht werden (Kontakt Chemnitz & Kontakt Zwickau). Zur Einreichung elektronischer Dokumente beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise zur Einreichung elektronischer Dokumente. Natürlich können Sie die Unterlagen auch vor Ort in den Hausbriefkasten einwerfen. Für Anträge und den Upload von Dokumenten nutzen sie am besten die Antragsplattform: www.bafoeg-digital.de

Die zeitnahe Bearbeitung der BAföG-Anträge hat für uns momentan die höchste Priorität. Aufgrund des gestiegenen Antragsaufkommens bitten wir um Verständnis, dass es leider nicht möglich ist, individuelle Sachstandsanfragen zu beantworten oder den Eingang schriftlicher Unterlagen zu bestätigen.

Die Bearbeitungszeit Ihres BAföG-Antrags hängt von sehr unterschiedlichen Faktoren ab, wie z.B. dem aktuellen Antragsaufkommen, der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und nicht zuletzt auch von der Anzahl der persönlichen Anfragen und Nachfragen unserer Antragsteller und Antragstellerinnen.

Wenn Sie Ihren BAföG-Antrag bereits eingereicht haben, informieren wir Sie in jedem Fall schriftlich, falls weitere Angaben oder Unterlagen von Ihnen benötigt werden. Die Entscheidung über den Antrag teilen wir Ihnen ebenfalls schriftlich per Bescheid mit.

Aufgrund des aktuellen Antragsaufkommens beträgt die Bearbeitungszeit 8 bis 12 Wochen ab Vollständigkeit des Antrags. Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, bitten wir Sie deshalb, möglichst von reinen Nachfragen zum Stand der Antragsbearbeitung abzusehen. Bei anderen Fragen kontaktieren Sie uns bitte gerne während der Sprechzeiten.

Persönliche und telefonische Sprechzeiten

Persönliche Sprechzeit:

Dienstag: 13:00 - 15:00 Uhr 
Donnerstag: 9:00 - 11:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

im Ausnahmefall besteht die Möglichkeit telefonisch einen Termin außerhalb dieser Zeiten zu vereinbaren

Telefonische Sprechzeit:

Montag: 9:00 - 11:00 Uhr
Dienstag: 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 11:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr