Studieren mit Beeinträchtigung
Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an Bildung ist in Deutschland gesetzlich unter anderem im Grundgesetz (Artikel 3 und Artikel 20), im Hochschulrahmengesetz (§2 Abs. 4), der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, den jeweiligen Landeshochschulgesetzen und Prüfungsordnungen verankert.
Zu den Beeinträchtigungen zählen unter anderem:
- Mobilitäts-, Seh-, Sprech- und/oder Hörbeeinträchtigungen
- psychische Erkrankungen (z.B. Depressionen)
- chronische Krankheiten (z.B. Rheuma, Morbus Crohn oder Diabetes)
- Legasthenie und andere Teilleistungsstörungen
- sonstige Erkrankungen (z.B. Krebserkrankungen)
Die Themen der Beratung können beispielsweise Organisation des Studienalltags, individuelle Nachteilsausgleiche, sozialrechtliche Besonderheiten und persönliche Aspekte sein.