Studieren mit Beeinträchtigung

eine Frau ohne und eine Frau mit Rollstuhl sitzen sich gegenüber

Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an Bildung ist in Deutschland gesetzlich unter anderem im Grundgesetz (Artikel 3 und Artikel 20), im Hochschulrahmengesetz (§2 Abs. 4), der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, den jeweiligen Landeshochschulgesetzen und Prüfungsordnungen verankert.

Zu den Beeinträchtigungen zählen unter anderem:

  • Mobilitäts-, Seh-, Sprech- und/oder Hörbeeinträchtigungen
  • psychische Erkrankungen (z.B. Depressionen)
  • chronische Krankheiten (z.B. Rheuma, Morbus Crohn oder Diabetes)
  • Legasthenie und andere Teilleistungsstörungen
  • sonstige Erkrankungen (z.B. Krebserkrankungen)

 

Die Themen der Beratung können beispielsweise Organisation des Studienalltags, individuelle Nachteilsausgleiche, sozialrechtliche Besonderheiten und persönliche Aspekte sein.

Nützliche Links und Ansprechpartner

Für alle Studierenden und Studieninteressierten mit Beeinträchtigungen bietet das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau im Rahmen der Sozialberatung und psychologischen Beratung Hilfe und Unterstützung an und arbeitet eng mit den Hochschulen zusammen. Außerdem stehen an den Standorten Chemnitz und Zwickau geeignete Wohnheimzimmer zur Verfügung. Auch Dozenten können sich für Informationen an die Beratungsstellen wenden.

Die TU Chemnitz bietet eine spezielle Beratung von Studierenden und Studieninteressierten mit Behinderung an. Für die Studierenden der WH Zwickau gibt es Informationen und Unterstützung durch den Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung. Zusätzlich wurde eine Broschüre "Barrierefreies Studieren" erstellt.

Die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks bietet umfassende Informationen sowie Beratung zum Studieren mit Behinderung. Wichtige Themen zum Nachlesen bekommt man unter anderem in dem von ihr veröffentlichten Handbuch "Studium und Behinderung".