Ab Wintersemester 2016/17: Mehr BAföG für mehr Studierende
Die BAföG-Sätze für Studierende steigen deutlich an. Lag der Höchstsatz für Studierende ohne Kind bisher bei monatlich 670 Euro, wird er zukünftig 735 Euro betragen. Für Studierende, die noch bei ihren Eltern wohnen, liegt der neue Höchstsatz bei 537 Euro.
Studierende, die mit eigenen Kindern unter zehn Jahren in einem Haushalt leben, können zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag beantragen. Ab dem Wintersemester 2016/17 erhöht sich dieser Zuschlag auf 130 Euro für jedes Kind. Bisher wurden monatlich maximal 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere Kind gezahlt.
Anhebung der Freibeträge
Die individuelle Höhe des BAföG hängt vom Einkommen und Vermögen der Studierenden sowie – im Regelfall – vom Einkommen der Eltern ab. Die Grenzen, ab denen Einkommen und Vermögen angerechnet werden, steigen deutlich an. So können Studentinnen und Studenten künftig durchschnittlich 450 Euro statt 400 Euro im Monat dazu verdienen.
Der Förderungsanspruch wurde bisher ab einem Vermögen über 5.200 Euro gemindert, künftig ist dies erst ab einem Vermögen über 7.500 Euro der Fall. Die BAföG-relevanten Nettoeinkommen der Eltern werden erst ab durchschnittlich 100 Euro mehr im Monat angerechnet.
Durch die Neuerungen können mehr Studierende als bisher BAföG erhalten. Die individuelle Förderung steigt in vielen Fällen immens.
Sprechstunden nutzen
Fragen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Studienfinanzierung. Gern beraten sie Sie in den Sprechstunden.