Änderungen zum Unterhaltsvorschuss
Zum 1. Januar 2018 wurden verschiedene Sozialleistungen leicht erhöht. Vorallem für Studierende mit Familie können diese Neuerungen relevant sein. Der Unterhaltsvorschuss wurde für die 0-5 Jährigen auf 154 € angehoben, für die 6-11 Jährigen auf 205 € und für die 12-unter 18 Jährigen auf 273 €. Darüber hinaus stieg auch das Kindergeld auf 194 € für das 1. und 2. Kind, auf 200 € für das 3. Kind und auf 225 € für jedes weitere. Die Regelsätze der Grundsicherung (bzw. des ALG 2) wurden ebenfalls angepasst, z. B. erhalten 0-unter 6 Jährige nun maximal 240 € monatlich.
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