Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses
Die Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses soll im Frühjahr 2023 erfolgen, nicht jedoch vor Ende des 1. Quartals 2023. Sie können also mit einer Auszahlung der 345 € ab April 2023 rechnen.
Zur Erinnerung: Anspruch auf den Zuschuss haben Studierende, die von September 2022 bis Dezember 2022 mindestens einen Monat BAföG bezogen haben. Ein seperater Antrag für die Auszahlung ist dabei nicht erforderlich.