Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses
Nun steht fest, dass der zweite Heizkostenzuschuss (HKZ II) in Höhe von 345 € in Sachsen am 6. April 2023 ausgezahlt wird.
Berechtigt sind alle Personen, die mindestens einen Monat im Zeitraum von September 2022 bis Dezember 2022 Leistungen nach dem BAföG bezogen haben und außerhalb der elterlichen Wohnung wohnten bzw. wohnen. Eine Antragstellung ist dabei nicht erforderlich. Der Zuschuss wird für alle Berechtigten automatisch auf das im BAföG-Antrag angegebene Konto ausgezahlt und wird nicht als Einkommen auf das BAföG oder auf sonstige Sozialleistungsansprüche angerechnet.
Weitere Informationen finden Sie beim BMBF