BAföG-News: 29. BAföG-Änderungsgesetz
Es gibt gute Neuigkeiten für BAföG-Empfänger:innen! Das 29. BAföG-Änderungsgesetz bringt einige positive Neuerungen mit sich:
- Bedarfssätze steigen um 5 %
- Förderungshöchstbetrag steigt auf 992 €
- Freibeträge werden um 5,25 % erhöht
- Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, wird auf 380 € erhöht
- junge Menschen aus einkommensschwachen Haushalten können zu Beginn des Studiums die Studienstarthilfe von 1.000 € beantragen.
- Studierende können bei Überschreiten der Höchstförderungsdauer einmalig ein Flexibilitätssemester in Anspruch nehmen
- ein Fachrichtungswechsel ist bis zu Beginn des 4. Semesters möglich
Sie bekommen noch kein BAföG? Dann stellen Sie jetzt Ihren Antrag online über bafoeg-digital oder reichen Sie Ihre Dokumente bei uns im BAföG-Amt ein.
Ausführlichere Infos finden Sie auf der Seite des BMBF.