BAföG-Reform beschlossen: Mehr BAföG ab Wintersemester 2022/2023

18.07.2022
Kategorie: Allgemein , Finanzen

Wer bisher keine BAföG-Förderung erhalten hat, könnte aufgrund der Anhebungen ab dem Wintersemester 2022/2023 nun BAföG erhalten: Ausprobieren und online BAföG-Antrag stellen! Wer weiß, ob sonst nicht Förderung verschenkt wird.

Folgende Änderungen zum Wintersemester 2022/2023 sind beschlossen:

Anhebung der BAföG-Bedarfssätze (+5,75 %)

  • Der Grundbedarf erhöht sich ab Herbst 2022 von 427 € auf 452 (+25 €). Der Bedarf für die Unterkunft für bei den Eltern wohnende Studierende erhöht sich von 56 € auf 59 € (+3 €). Bei auswärtiger Unterkunft erhöht sich der Zuschlag zu den Wohnkosten von 325 € auf 360 €.
  • Der Regelbedarf erhöht sich damit für außerhalb des Elternhauses Wohnende von 752 € auf 812 , für bei den Eltern Wohnende von 483 € auf 511 €.
  • Die Maximalförderung (einschließlich Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag) steigt von 861 € auf 934 für außerhalb Wohnende, für bei den Eltern Wohnende steigt sie von 592 € auf 633 €. Bei über 30-jährigen steigt der maximal mögliche Bedarfssatz sogar auf 1.018 € an.

 

Bessere Unterstützung von Studierenden mit Kind

  • Der BAföG-Kinderbetreuungszuschlags wird angehoben, von derzeit 150 € auf dann 160.

 

Anhebung der Freibeträge

  • Die BAföG-Einkommensfreibeträge für Eltern, Ehegatten bzw. Lebenspartner, Geschwisterkinder und sonstige Unterhaltsberechtigte steigen zum Herbst 2023 um durchschnittlich +20,75 %. Statt wie bisher 2.000 € sind dann 2.415 € des monatlichen Einkommens der Eltern anrechnungsfrei.
  • Hinweis: Die Elternfreibeträge sind je nach Familienkonstellation unterschiedlich. BAföG-Rechner geben eine grobe Orientierung.
  • Der Freibetrag für das Vermögen des Auszubildenden selbst (Schonvermögen) steigt zum Herbst 2023 gestaffelt an. Unter 30-Jährige sollen 15.000 € besitzen dürfen, über 30-Jährige 45.000 €, ohne dass das auf das BAföG angerechnet wird. Bisher lag das Schonvermögen generell bei 8.200 €.

 

Anhebung des BAföG-Einkommensfreibetrags für Studierende

  • Der Einkommensfreibetrag für Studierende wird von 290 € auf 330 € angehoben. Im Zusammenspiel mit Werbungskostenpauschale und Sozialabgabenpauschale führt das z.B. dazu, dass bei BAföG-Geförderten künftig ein 520 €-Minijob beim BAföG anrechnungsfrei bleibt, d.h. bei einem Minijob bleibt die Höhe der BAföG-Förderung unverändert.

 

Anhebung der BAföG-Altersgrenze

  • Die Altersgrenzen für den Bezug von BAföG werden auf 45 Jahre und damit deutlich angehoben, sodass ein Studium auch später im Leben ermöglicht wird. (bisher: Bachelor-Studienbeginn unter 30 und Master-Studienbeginn unter 35 Jahre). Ausnahmen, z.B. Kindererziehung/-pflege, gelten weiterhin.

 

Weitere Verbesserungen

  • Verzicht auf das Schriftformerfordernis, sodass BAföG nun auch medienbruchfrei digital beantragt werden kann, wie z. B. bei digitaler Antragstellung auf dem Portal www.bafoeg-digital.de

  • Künftig sollen auch einjährige Studiengänge gefördert werden, die komplett im Ausland stattfinden, etwa Master-Studiengänge auch in Nicht-EU-Staaten.

  • Bei künftigen gravierenden Krisensituationen, in denen der Hochschulbetrieb überregional erheblich eingeschränkt ist, soll die Bundesregierung per Verordnung die BAföG-Förderungshöchstdauer angemessen verlängern können. Bei der Corona-Pandemie hatte dies jedes Bundesland für sich geregelt.