BAföG-Reform beschlossen: Mehr BAföG ab Wintersemester 2022/2023
Wer bisher keine BAföG-Förderung erhalten hat, könnte aufgrund der Anhebungen ab dem Wintersemester 2022/2023 nun BAföG erhalten: Ausprobieren und online BAföG-Antrag stellen! Wer weiß, ob sonst nicht Förderung verschenkt wird.
Folgende Änderungen zum Wintersemester 2022/2023 sind beschlossen:
Anhebung der BAföG-Bedarfssätze (+5,75 %)
- Der Grundbedarf erhöht sich ab Herbst 2022 von 427 € auf 452 € (+25 €). Der Bedarf für die Unterkunft für bei den Eltern wohnende Studierende erhöht sich von 56 € auf 59 € (+3 €). Bei auswärtiger Unterkunft erhöht sich der Zuschlag zu den Wohnkosten von 325 € auf 360 €.
- Der Regelbedarf erhöht sich damit für außerhalb des Elternhauses Wohnende von 752 € auf 812 €, für bei den Eltern Wohnende von 483 € auf 511 €.
- Die Maximalförderung (einschließlich Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag) steigt von 861 € auf 934 € für außerhalb Wohnende, für bei den Eltern Wohnende steigt sie von 592 € auf 633 €. Bei über 30-jährigen steigt der maximal mögliche Bedarfssatz sogar auf 1.018 € an.
Bessere Unterstützung von Studierenden mit Kind
- Der BAföG-Kinderbetreuungszuschlags wird angehoben, von derzeit 150 € auf dann 160 €.
Anhebung der Freibeträge
- Die BAföG-Einkommensfreibeträge für Eltern, Ehegatten bzw. Lebenspartner, Geschwisterkinder und sonstige Unterhaltsberechtigte steigen zum Herbst 2023 um durchschnittlich +20,75 %. Statt wie bisher 2.000 € sind dann 2.415 € des monatlichen Einkommens der Eltern anrechnungsfrei.
- Hinweis: Die Elternfreibeträge sind je nach Familienkonstellation unterschiedlich. BAföG-Rechner geben eine grobe Orientierung.
- Der Freibetrag für das Vermögen des Auszubildenden selbst (Schonvermögen) steigt zum Herbst 2023 gestaffelt an. Unter 30-Jährige sollen 15.000 € besitzen dürfen, über 30-Jährige 45.000 €, ohne dass das auf das BAföG angerechnet wird. Bisher lag das Schonvermögen generell bei 8.200 €.
Anhebung des BAföG-Einkommensfreibetrags für Studierende
- Der Einkommensfreibetrag für Studierende wird von 290 € auf 330 € angehoben. Im Zusammenspiel mit Werbungskostenpauschale und Sozialabgabenpauschale führt das z.B. dazu, dass bei BAföG-Geförderten künftig ein 520 €-Minijob beim BAföG anrechnungsfrei bleibt, d.h. bei einem Minijob bleibt die Höhe der BAföG-Förderung unverändert.
Anhebung der BAföG-Altersgrenze
- Die Altersgrenzen für den Bezug von BAföG werden auf 45 Jahre und damit deutlich angehoben, sodass ein Studium auch später im Leben ermöglicht wird. (bisher: Bachelor-Studienbeginn unter 30 und Master-Studienbeginn unter 35 Jahre). Ausnahmen, z.B. Kindererziehung/-pflege, gelten weiterhin.
Weitere Verbesserungen
-
Verzicht auf das Schriftformerfordernis, sodass BAföG nun auch medienbruchfrei digital beantragt werden kann, wie z. B. bei digitaler Antragstellung auf dem Portal www.bafoeg-digital.de
-
Künftig sollen auch einjährige Studiengänge gefördert werden, die komplett im Ausland stattfinden, etwa Master-Studiengänge auch in Nicht-EU-Staaten.
-
Bei künftigen gravierenden Krisensituationen, in denen der Hochschulbetrieb überregional erheblich eingeschränkt ist, soll die Bundesregierung per Verordnung die BAföG-Förderungshöchstdauer angemessen verlängern können. Bei der Corona-Pandemie hatte dies jedes Bundesland für sich geregelt.