Begrüßungsgeld 2023
Das Begrüßungsgeld für 2023 kann wieder beantragt werden.
Berechtigt sind Studierende, die:
- Ihren Hauptwohnsitz erstmals 2023 in Chemnitz angemeldet haben
- Bis mindestens 31.12.2023 in Chemnitz gemeldet sind
Die Antragstellung läuft wie folgt:
- Teil 1 des Antrags ausfüllen
- Immatrikulationsbescheinigung vom Sommersemester 2023 ODER Wintersemester 2023/24 anhängen
- Antrag bis 22.03.2024 im Infopunkt oder bis 31.03.2024 in der Meldebehörde (Düsseldorfer Platz 1, 09111 Chemnitz) der Stadt Chemnitz abgeben
Den Antrag können Sie sich ab jetzt im Foyer des Studentenwerks abholen und ausgefüllt im Infopunkt abgeben. Online finden Sie das Merkblatt und den Antrag auf der offiziellen Seite der Stadt Chemnitz. Sie können also auch online den Antrag ausfüllen, ihn dann ausdrucken und unterschrieben im Infopunkt übergeben.