Begrüßungsgeld-Anträge bis 31. März abgeben

02.03.2017
Kategorie: Soziales & Beratung , Finanzen , Wohnen

Die Stadt Chemnitz zahlt allen Studierenden der TU Chemnitz, die im Jahr 2016 erstmalig ihren Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz in Chemnitz begründet haben, ein Begrüßungsgeld in Höhe von 100 Euro.

Den erforderlichen Antrag erhalten Sie in unserem Infopunkt, wo Sie ein ausgefülltes Exemplar sowie eine Kopie Ihrer Immatrikulationsbescheinigung auch bis zum 31.3.2017 abgeben können.