Begrüßungsgeld noch bis 31.03. beantragen
Studierende, die sich 2017 in Chemnitz registriert haben, können noch bis 31.03.2018 den Antrag auf Begrüßungsgeld in der Meldebehörde der Stadt Chemnitz abgeben.
Das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau nimmt aufgrund des Postweges keine Anträge mehr an.