FAQs zur Überbrückungshilfe aktualisiert
Wie angekündigt, geht die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen heute in die nächste Runde. Das gesamte Sommersemester 2021 können Anträge gestellt werden – also von April bis Ende September.
Die Verlängerung hat zur Folge, dass sich die Richtlinien angepasst haben. Die wesentlichen Voraussetzungen und Nachweise haben sich nicht verändert. Auf unserer Webseite können Sie nochmal alles nachlesen: www.swcz.de/ueberbrueckungshilfe
Dort finden Sie auch die aktualisierten FAQs.