Flexibilitätssemester
Mit der Gesetzesänderung zum Wintersemester 2024/2025 wird ein so genanntes Flexibilitätssemester eingeführt. Es dient der unkomplizierten Verlängerung der Bezugsdauer der BAföG-Förderung. Es bietet die Möglichkeit, flexibel, ohne Angabe von Gründen über die gesetzlich vorgesehene Förderungsdauer hinaus ein weiteres Semester lang BAföG-Förderung zu beziehen.
Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und wie die Beantragung funktioniert, steht auf der Seite vom Inlands-BAföG unter Flexibilitätssemester.