Geplante BAföG-Änderungen ab dem Wintersemester
Ab dem kommenden Wintersemester 2022/23 soll es erneut Änderungen im BAföG geben. Geplant ist eine:
- deutliche Ausdehnung der Reichweite des BAföG durch eine Anhebung der Freibeträge vom Einkommen um 20 Prozent
- signifikante Anhebung der Bedarfssätze, des Kinderbetreuungszuschlags und vor allem des Wohnzuschlags, dadurch steigt der Förderungshöchstbetrag von 861 Euro auf 931 Euro
- Anhebung der Altersgrenze im BAföG von 30 Jahren beim Beginn einer förderungsfähigen Ausbildung zusammen mit der bisher gesonderten Altersgrenze von 35 Jahren für den Beginn eines Masterstudiums auf künftig einheitlich 45 Jahre
- Ausdehnung der Möglichkeit des Restschulderlasses nach zwanzig Jahren auf alle Darlehensnehmenden und eine Ausgestaltung unter vereinfachten Bedingungen und ohne kompliziertes Antragsverfahren
- Erleichterung der digitalen Antragstellung und Verwaltungsvereinfachung in erheblichem Maße durch die Abschaffung des Schriftformerfordernisses im BAföG - und zugleich auch im AFBG
Das Bundeskabinett hat die von Ministerin Stark-Watzinger geplante BAföG-Reform beschlossen. Der Gesetzentwurf wird nun im Deutschen Bundestag beraten. Dadurch soll ermöglicht werden, "dass das BAföG attraktiver, moderner und flexibler wird und wieder mehr echte Teilhabe an bester Bildung ermöglicht", kommentiert Ministerin Stark-Watzinger den Beschluss.
Weitere Informationen zu den geplanten Änderungen können beim Bundesministerium für Bildung und Forschung nachgelesen werden.