Gute Neuigkeiten für Studierende mit Kind
Die Bundesregierung hat mehrere Änderungen beschlossen, die insbesondere Studierenden mit Kind/ern zugutekommen und zum 01.01.2017 in Kraft treten. Hier finden Sie die drei wichtigsten Änderungen in der Übersicht:
Erhöhung des Kindergeldes
Das Kindergeld, welches für jedes Kind bis zum 25. Lebensjahr gezahlt werden kann, steigt um 2 Euro auf jeweils 192 Euro für das erste und zweite Kind, 198 Euro für das dritte Kind und 223 Euro für jedes weitere Kind.
Erhöhung des Kinderzuschlags
Ab Januar 2017 wird der Kinderzuschlag, eine Sozialleistung, die zusätzlich zum Kindergeld beantragt werden kann, von 160 Euro auf 170 Euro erhöht.
Änderung zum Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung des Staates, die der Sicherung des Unterhaltsanspruches von Kindern dient, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben. Diese Leistung kann zukünftig für Kinder/Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr beantragt werden. Außerdem fällt die bisherige zeitliche Befristung des Bezugs von 72 Monaten weg.
Aufgrund von Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern bzw. Kommunen über die Kostenverantwortlichkeit wurden die geplanten Änderungen im Unterhaltsvorschussgesetz noch nicht verabschiedet. Wann die geplanten Änderungen in Kraft treten, ist noch nicht bekannt.
Nähere Informationen können Sie gerne in unserer Sozialberatung, der örtlichen Familienkasse (Kindergeld, Kinderzuschlag) bzw. im Amt für Jugend und Familie/Jugendamt (Unterhaltsvorschuss) erfragen.