Heizkostenzuschuss auch für Studierende

01.03.2022
Kategorie: Allgemein , Finanzen

UPDATE vom 22.03.2022:

Statt 115 € erhalten BAföG-EmpfängerInnen jetzt einheitlich 230 € Heizkostenzuschuss.
Den Zuschuss erhalten alle Studierenden, die mindestens einen Monat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 BAföG-Leistungen bezogen haben und außerhalb der elterlichen Wohnung wohnten.

Des Weiteren entfällt die Antragstellung. Der Betrag wird allen Berechtigten automatisch auf das eigene Konto überwiesen. Dies wird voraussichtlich im Sommer geschehen, wenn in der Regel die Heizkosten- oder Nebenkostenabrechnungen anstehen.

Sie haben weitere Fragen? Antworten finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Bildung und Forschung.

 

NEWS vom 01.03.2022:

Am Mittwoch beschloss die Bundesregierung für den Sommer einen Zuschuss zu den Heizkosten für einkommensschwache Haushalte aufgrund der explodierten Heizöl- und Gaspreise. Denn dadurch werden die Nebenkostennachzahlungen in diesem Jahr voraussichtlich besonders hoch ausfallen.

BAföG-EmpfängerInnen und auch BezieherInnen von Wohngeld können die Pauschale erhalten. WohngeldbezieherInnen erhalten 135 € wenn sie allein leben, bei einem Zwei-Personen-Haushalt 175 € und für jede weitere Person im Haushalt nochmal 35 €. Studierende, Auszubildende und andere Berechtigte bekommen pauschal 115 Euro. BAföG-EmpfängerInnen müssen die Pauschale extra beantragen. Alle anderen erhalten sie automatisch.

Aber wer genau bekommt den Zuschuss? Und wie soll der Zuschuss ausgezahlt werden? Was ist zu beachten? Wann und wo kann ich den Antrag stellen? Welche Voraussetzungen müssen für die Auszahlung erfüllt werden?

Diese und viele weitere Fragen im Zusammenhang mit dem Kabinettsbeschluss vom 2. Februar 2022 beantwortet euch das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Der Heizkostenzuschuss wurde nun zunächst vom Bundeskabinett beschlossen. Das Gesetz wird jedoch erst in Kraft treten, wenn es so vom Bundestag beschlossen wird. Dies wird voraussichtlich zum 1. Juni 2022 geschehen.

Sobald die Anträge gestellt werden können, werden wir hier entsprechend informieren.

Wer in unseren Wohnheimen wohnt hat Glück, denn Sie erhalten von uns keine Nebenkostennachzahlung.