Heizkostenzuschuss für BAföG-Empfänger
Alle Studierenden, die mindestens einen Monat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 Leistungen nach dem BAföG bezogen haben und außerhalb der elterlichen Wohnung wohnten, erhalten einmalig einen Heizkostenzuschuss in Höhe von pauschal 230 Euro.
Der Auszahlungstermin für den Heizkostenzuschuss wurde in Sachsen auf Freitag, den 7. Oktober 2022 festgelegt.
Ein Antrag muss nicht gestellt werden. Der Zuschuss wird für alle Berechtigten automatisch auf das eigene Konto ausgezahlt. Der Zuschuss wird zudem nicht als Einkommen auf das BAföG angerechnet.
Wichtig ist aber, dass man im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 kein Wohngeld bezogen hat und auch nicht in einem entsprechenden Wohngeldbescheid als Mitglied einer Haushaltsgemeinschaft berücksichtigt war. Der Heizkostenzuschuss wird dann bereits über den Wohngeldbezug automatisch gewährt. Wer für den Zuschuss bereits über das Wohngeld berücksichtigt wird, kann den Zuschuss nicht noch einmal als BAföG-Bezieher bekommen. Insgesamt gibt es den Zuschuss nur einmal.