Höherer Zuschlag in der Auslandsförderung
Im Juli 2022 wurde eine Änderung der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung in Kraft gesetzt. Der maximale Zuschlag für die nachweisbar notwendigen Studiengebühren wurde von 4.600 auf 5.600 EUR erhöht.
Studiengebühren werden damit auch künftig längstens für die Dauer eines Jahres, aber nun bis zu einer Höhe von 5.600,00 € bedarfserhöhend berücksichtigt. Wer für seinen Auslandsaufenthalt also zwangsläufig Studiengebühren zu entrichten hat, kann damit künftig u.U. von einem höheren Bedarfssatz profitieren.
Die neue Höchstgrenze gilt ab sofort, also für jeden Studierenden, der im Juli 2022 oder später einen laufenden Bewilligungszeitraum hat. Bereits getroffene Entscheidungen für laufende Bewilligungszeiträume, die lediglich den geringeren Höchstbetrag von 4.600 EUR berücksichtigt haben, werden automatisch überarbeitet. Ein gesonderter Antrag ist hier nicht erforderlich.