Jetzt 100 € Begrüßungsgeld sichern!
Die Anträge der Stadt Chemnitz für Begrüßungsgeld über 100 Euro sind ab sofort in unserem Infopunkt erhältlich. Gern können Sie die ausgefüllten Formulare zusammen mit Ihrer Immatrikulationsbescheinigung des Sommersemesters 2019 oder des Wintersemesters 2097/2020 auch wieder im Infopunkt abgeben. Wir senden diese für Sie an die Meldebehörde zurück.
Folgende Vorraussetzungen müssen Sie erfüllen, um das Begrüßungsgeld zu erhalten:
- Sie studieren an der TU Chemnitz.
- Sie haben Ihren Hauptwohnung oder alleinige Wohnung in Chemnitz erstmals im Jahr 2019 angemeldet.
- Sie sind bis 31.12.2019 in Chemnitz gemeldet.
Die Anträge auf Begrüßungsgeld finden Sie ab Oktober auch online hier. Bitte lesen Sie sich unbedingt das dazugehörige Merkblatt durch. Die Anträge werden im Zeitraum von Januar bis Mai 2020 bearbeitet, folglich können Sie auch erst in dieser Zeit mit der Zahlung rechnen.