Sächsische Studentenwerke: Bericht des Sächsischen Rechnungshofes zum Teil unzutreffend

Pressemitteilung

26.10.2018
Kategorie: Meldungen , Allgemein

Der sächsische Rechnungshof (SRH) hat am Donnerstag den ersten Teil seines Jahresberichts 2018 veröffentlicht. Dabei untersuchte er auch die Finanzierung der Verpflegungseinrichtungen der sächsischen Studentenwerke. In diesem Bericht kommt der SRH zu dem Schluss, dass in den Jahren 2012 bis 2014 entgegen geplanter Fehlbeträge in Höhe von 2,5 Mio. Euro ein Gewinn von 0,75 Mio. Euro erwirtschaftet worden sei, der in unzulässige Rücklagen überführt wurde.

Hierzu stellt die Geschäftsführerin des Studentenwerks Chemnitz-Zwickau und Sprecherin der sächsischen Studentenwerke, Anja Schönherr fest: „Die sächsischen Studentenwerke bewirtschaften die Verpflegungseinrichtungen nicht nur, sondern müssen auch für die Unterhaltung und Instandhaltung dieser Landesliegenschaften aufkommen. Hierfür erhalten sie einen Zuschuss vom Freistaat. In den Jahren 2012 bis 2014 lag der Zuschuss zwischen 5 und 5,9 Mio. Euro. Die Zuschüsse wurden jeweils vollständig verbraucht, sie deckten nur zwischen 66 und 73 Prozent der anfallenden Kosten für die Unterhaltung und Instandhaltung der Landesliegenschaften. Punktuell entstandene Überschüsse stammen daher nicht aus den Landeszuschüssen, sondern aus den Semesterbeiträgen der Studierenden. Diese werden zweckgebunden erhoben und müssen nach den geltenden Vorschriften in zweckgebundene Rücklagen eingestellt werden, wenn sie im Wirtschaftsjahr nicht vollständig verbraucht werden, um dann in schlechteren Wirtschaftsjahren zur Verfügung zu stehen. Die im Zeitraum 2012-2014 entstandenen Überschüsse wurden größtenteils benötigt, um Verlustvorträge aus den Vorjahren auszugleichen, die aufgrund der zu geringen Landeszuschüsse im Mensenbereich entstanden waren.“

Weiterhin mahnt der SRH in seinem Bericht, dass nicht studierende Mensanutzer angemessen an den Infrastrukturkosten zu beteiligen seien. Hierzu stellen die sächsischen Studentenwerke fest, dass diese angemessen an den Kosten der Verpflegungsbetriebe beteiligt werden. Die Essenspreise werden für Mitarbeiter, Gäste und Studierende unterschiedlich gestaltet. Gäste essen in den Einrichtungen der Studentenwerke zu marktüblichen Preisen. Für die Bediensteten der Hochschulen haben die Mensen und Cafeterien der Studentenwerke Kantinenfunktion, die Preise sind an den Preisen der anderen Kantinen für die Landesbediensteten des Freistaates orientiert und liegen im Schnitt um 1,80 Euro über den Preisen für die Studierenden.

Weiterhin kritisiert der SRH in seiner Pressemitteilung unter der Überschrift „Gutes so günstig“, dass es keine Bemessungskriterien für die Bezuschussung der Verpflegungseinrichtungen seitens des Freistaates gäbe. Hierzu stellt die Sprecherin der sächsischen Studentenwerke, Anja Schönherr fest: „Die Bemessung und Verteilung der Bezuschussung erfolgt auf der Grundlage der Kosten, die den Studentenwerken für die Unterhaltung und Instandhaltung der Landesliegenschaften entstehen, also den Infrastrukturvorhaltekosten. Der Aussage des Rechnungshofes können wir daher nicht folgen.“

Ansprechpartner für die Medien:

Ulf Walther Studentenwerk Chemnitz-Zwickau

Sachgebietsleiter Kommunikation

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