Verdopplung des Heizkostenzuschusses

22.03.2022
Kategorie: Allgemein , Finanzen

Statt 115 € erhalten BAföG-EmpfängerInnen jetzt einheitlich 230 € Heizkostenzuschuss.
Den Zuschuss erhalten alle Studierenden, die mindestens einen Monat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 BAföG-Leistungen bezogen haben und außerhalb der elterlichen Wohnung wohnten.

Des Weiteren entfällt die Antragstellung. Der Betrag wird allen Berechtigten automatisch auf das eigene Konto überwiesen. Dies wird voraussichtlich im Sommer geschehen, wenn in der Regel die Heizkosten- oder Nebenkostenabrechnungen anstehen.

Sie haben weitere Fragen? Antworten finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Bildung und Forschung.