Vereinfachte Vermögenserklärung beim BAföG-Antrag
Bei der Beantragung von BAföG kann künftig auf die Vorlage von Vermögensnachweisen verzichtet werden, wenn das eigene Vermögen den Betrag von 10.000 € nicht übersteigt.
Hierzu wurde ein entsprechender Vordruck entwickelt, mit dem die AntragstellerInnen eine Erklärung abgeben, dass das eigene Vermögen zum Tag der Antragstellung einen Wert von 10.000 € nicht überschreitet. Die Erklärung ersetzt insoweit die Angaben auf Seite 4 des Formblatts 01. Der BAföG-Antrag kann so unter Umständen deutlich schneller bearbeitet werden.
Es besteht keine Pflicht zur Verwendung des Vordrucks.
Wenn keine Erklärung abgegeben werden kann, sind weiterhin die Werte sämtlicher Vermögensposten zum Tag der Antragstellung nachzuweisen.
Weitere Informationen können Sie unter BAföG einsehen.