Verpflichtende Kontakterfassung in unseren Mensen entfällt vorerst
Ab dem 26. August 2021 bis zum 22. September 2021 gilt eine neue sächsische Corona-Schutzverordnung.
Durch diese entfällt die verpflichtende Kontakterfassung in unseren Mensen und Cafeterien vorerst und wird ab einem Inzidenzwert von 35 wieder gültig.
Die Maskenpflicht besteht weiterhin.
Alle weiteren Regelungen finden Sie auf unserer Seite über alle aktuellen Themen während Corona in unseren Mensen und Cafeterien.