Was ist neu bei der Überbrückungshilfe
What is new with the bridging assistance
Seit dem 20.11. können Sie wieder die Überbrückungshilfe des BMBF beantragen. Diesmal gibt es sogar einige Vereinfachungen:
- es müssen nur noch Kontoauszüge des Antragsmonats und des Vormonats eingereicht werden
- es müssen nur noch Konten angezeigt werden, auf die kurzfristig zugegriffen werden kann
- wenn die pandemiebedingte Kündigung oder die zwei schriftlichen Ablehnungen von mindestens zwei Stellenbewerbungen nicht schriftlich dokumentiert werden können, reichen auch eigens verfasste Selbsterklärungen aus
Hier finden Sie alle Infos zur Überbrückungshilfe.