Wichtiger Hinweis zur Wohnungskündigung und Auswirkung auf das BAföG

01.04.2021
Kategorie: Allgemein , Finanzen

Wichtiger Hinweis zu den Auswirkungen auf BAföG-Leistungen bei Auszug aus dem Wohnheim

In der aktuellen Situation kündigen viele Wohnheimbewohner ihren Mietvertrag und ziehen wieder in die Wohnung der Eltern. Hauptgrund wird hierbei sein, dass Kosten gespart werden sollen. Aber gerade bei denjenigen, die aktuell BAföG-Leistungen beziehen, geht diese Rechnung nicht unbedingt auf.

Die Höhe der BAföG-Leistungen richten sich u. a. nach dem Bedarfssatz. Aktuell erhalten Studierende einen Bedarfssatz von 427,00 €. Dieser erhöht sich für die Unterkunft um 56,00 €, wenn Sie bei den Eltern wohnen. Im anderen Fall erhöht sich der Bedarfssatz um 325,00 €.

Wer also im Studentenwohnheim wohnt, beansprucht aktuell einen Grundbedarf von 752,00 €. Wird der Wohnheimplatz gekündigt und wieder bei den Eltern eingezogen, ist das BAföG-Amt verpflichtet die Bedarfssätze anzupassen. Ab dem Folgemonat des Auszugs kann lediglich noch ein Bedarfssatz von 483,00 € gewährt werden. Unterm Strich sind das 269,00 € weniger Förderung. Das hat zur Folge, dass aufgrund der günstigen Mieten in unseren Wohnheimen nach dem Auszug also weniger Geld zur Verfügung steht als vorher.

Bitte erkunden Sie sich bei Ihrem Sachbearbeiter oder Ihrer Sachbearbeiterin, ob die Kündigung Ihrer Wohnung zu einem finanziellen Nachteil führt.