Wiederholungsantrag bis 30.07.2020 stellen!
Sie wollen eine lückenlose BAföG-Zahlung? Dann reichen Sie unbedingt noch bis zum 30.07.2020 Ihren vollständigen Wiederholungsantrag in der Abteilung Studienfinanzierung ein! Die Immatrikulationsbescheinigung kann nachgereicht werden!
Bitte beachten Sie außerdem die Informationen zum BAföG in der aktuellen Corona-Lage.