Zweiter Heizkostenzuschuss für BAföG-Empfänger:innen
Im Bundeskabinett wurde ein weiterer Heizkostenzuschuss für BAföG-Empfänger:innen beschlossen! Dieser wurde gegenüber dem ersten Zuschuss von 230 auf 345 Euro erhöht.
Den Zuschuss von 345 Euro erhalten alle Studierenden, die mindestens einen Monat im Zeitraum von September 2022 bis Dezember 2022 BAföG-Leistungen bezogen haben und außerhalb der elterlichen Wohnung wohnten.
Es ist keine Antragsstellung erforderlich. Der Betrag wird allen Berechtigten automatisch auf das eigene Konto überwiesen. Die Auszahlung ist für Ende 2022 bzw. Anfang 2023 geplant.
Sie haben weitere Fragen? Antworten finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Bildung und Forschung.