Transparenzgesetz
Mit dem am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Sächsischen Transparenzgesetz, hat jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau ist eine transparenzpflichtige Stelle.
Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.
Etwaige Anträge auf Zugang zu Informationen nach dem Transparenzgesetz richten Sie bitte an transparenz@swcz.de