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Ich bin noch kein Student, wie bekomme ich ein Zimmer zu Studienbeginn? Bitte füllen Sie das Formular Bewerbung für einen Wohnheimplatz frühzeitig aus. Sie erhalten nach Absenden des Formulars einen Bestätigungslink. Dieser ist sieben Tage gültig, klicken bitte nicht vergessen! Die Vergabe der Wohnheimplätze erfolgt in Reihenfolge des Bewerbungseingangs.
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Ich bin schon Student, wie bekomme ich ein Wohnheimzimmer? Melden Sie sich einfach in der Wohnraumverwaltung in Chemnitz oder Zwickau und erkundigen sich nach freien Zimmern zum gewünschten Einzugstermin.
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Ich bin Student an einer anderen deutschen Universität, kann ich für die Zeit meines Praktikums in Chemnitz oder Zwickau ein Zimmer im Wohnheim bekommen? Generell ja! Bitte informieren Sie sich bei den Kollegen der Abteilung Wohnen über verfügbare Zimmer zum Praktikumszeitpunkt. Die Kosten für das Zimmer können aber von den studentischen Preisen abweichen.
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Ich komme nicht aus Deutschland, wie bekomme ich ein Zimmer bei meiner Ankunft? Bitte füllen Sie das Formular Bewerbung für einen Wohnheimplatz frühzeitig aus. Sie erhalten nach Absenden des Formulars einen Bestätigungslink. Dieser ist sieben Tage gültig, klicken bitte nicht vergessen! Die Vergabe der Wohnheimplätze erfolgt in Reihenfolge des Bewerbungseingangs. Bitte bleiben Sie mit uns in Kontakt, wenn sich Ihre Anreise verzögert.
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Darf ich mir für die Zeit meines Praktikum einen Untermieter fürs Wohnheimzimmer suchen? Und was muss ich beachten? Die Untervermietung ist nur mit Genehmigung des Vermieters gestattet. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Kundenbetreuerin, ob diese Genehmigung erteilt werden kann.
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Muss ich mich auch bei der Stadt anmelden? Ja. Jeder, der eine Wohnung oder ein Zimmer in Chemnitz, Zwickau oder Schneeberg bezieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen persönlich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Ausführliche Hinweise zur An-/Um-/Abmeldung, notwendige Unterlagen sowie die zuständige Behörden finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Chemnitz bzw. der Stadt Zwickau und der Stadt Schneeberg.
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Muss ich mich auch bei der Stadt um- oder abmelden? Auch über Umzüge innerhalb der Stadt müssen Sie die Meldebehörde umgehend informieren (Bundesmeldegesetz §17). Ausführliche Hinweise zur An-/Um-/Abmeldung, notwendige Unterlagen sowie die zuständige Behörden finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Chemnitz bzw. der Stadt Zwickau und der Stadt Schneeberg.
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Ich möchte gern in ein anderes Wohnheim ziehen. Wann ist die beste Zeit für Umzüge? Wann habe ich die größte Auswahl? Die größte Auswahl bei Preis, Ausstattung und auch Nachbarn haben Sie im Frühjahr (Januar bis März) und Sommer (Juni bis August). Bitte informieren Sie sich bei den Kollegen der Abteilung Wohnen über verfügbare Zimmer im Wunschwohnheim. Hier können Sie auch den „Antrag auf Umzug“ ausfüllen
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Wie ist die Kündigungsfrist für mein Wohnheimzimmer? Die Kündigungsfrist für Zimmer des Studentenwerk Chemnitz-Zwickau beträgt zwei Monate. Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats erfolgen, der Vertrag endet dann mit dem letzten Tag des folgenden Monats. In Ausnahmefällen (z.B. Exmatrikulation) ist auch ein früheres Vertragsende möglich, bitte sprechen Sie dazu Ihre Kundenbetreuerin an.
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Wann und wie bekomme ich meine Kaution zurück? Laut Mietvertrag wird die Kaution jedem Mieter nach ordnungsgemäßer Übergabe von Zimmer und Schlüssel innerhalb von drei Monaten auf ein von ihm anzugebendes Konto überwiesen. In der Regel ist dies meist bereits am Ende des zweiten Monats nach Auszug der Fall.
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Wann und wie bekomme ich als ausländischer Student meine Kaution zurück? In ihr Heimatland zurückkehrende Studenten, die ihr deutsches Konto mit der Abreise auflösen, erhalten Ihre Kaution auf Ihr Konto zuhause (in Europa) überwiesen. In Einzelfällen ist auch eine Barauszahlung bei Abreise möglich, bitte sprechen Sie dazu Ihre Kundenbetreuerin an.
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Warum muss ich jedes Semester eine Immatrikulationsbescheinigung abgeben? Die „Imma-Bescheinigung“ berechtigt Sie in den Wohnheimen des Studentenwerkes eine Unterkunft zu erhalten. Sie können Ihre Immatrikulationsbescheinigung auch online hochladen. Bitte beachten Sie dazu unsere Anleitung.
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Muss ich in meinem Wohnheim für meine Empfangsgeräte Rundfunkbeitrag bezahlen, oder ist das schon in der Miete enthalten? Der Rundfunkbeitrag für Empfangsgeräte ist nicht in der Miete enthalten und ist somit von jedem Mieter selbst zu tragen. Seit Januar 2013 muss grundsätzlich für jede Wohnung Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Dabei ist es unerheblich, ob Empfangsgeräte (TV, Radio, etc.) im Haushalt vorhanden sind bzw. genutzt werden. Die Gebühr beträgt 18,36 Euro pro Monat und wird in der Regel vierteljährlich entrichtet. Damit müssen pro Haushalt vier Mal im Jahr 55,08 Euro gezahlt werden. Weitere Informationen
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Ich benötige für meinen BAföG-Antrag eine Mietkostenbestätigung Das Formular Mietkostenbescheinigung ist in der Abteilung Studienfinanzierung erhältlich und wird gern von den Sachbearbeitern der Abteilung Wohnen bestätigt. Alternativ können Sie auch eine Kopie des Mietvertrages zum BAföG-Antrag einreichen.
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Ich möchte Wohngeld beantragen und brauche Hilfe beim Ausfüllen des Antrages. Wo erhalte ich die erforderlichen Informationen zu meinem Wohnheim? Die notwendigen Vermieterangaben für den Wohngeldantrag erhalten Sie bei der zuständigen Kundenbetreuerin für Ihr Wohnheim, die Ihnen gern behilflich ist.
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Wie kann ich den Internetanschluss in meinem Wohnheimzimmer nutzen? Chemnitz
Mit einem gültigen Nutzerkennzeichen der TU Chemnitz können Sie sich anmelden und das Internet im Zimmer und auf den Plätzen vor den Wohnheimen (Wlan) nutzen. Nähere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie auf der Seite des Chemnitzer StudentenNetzs.
Die Kosten sind bereits in Ihrem Alles-Alles-Drin-Mietpreis enthalten.
Zwickau
Mit der gültigen Nutzerkennung der WHZ können Sie sich unter https://www.fh-zwickau.de/zki/nutzerservice/antraege/wohnheim/ anmelden und bei Umzug innerhalb der Zwickauer Wohnheime ummelden und das Internet im Zimmer und teilweise über Wlan nutzen.
Die Kosten sind bereits in Ihrem Alles-Alles-Drin-Mietpreis enthalten.
Schneeberg
Zentrum für Kommunikationstechnik und Informationsverarbeitung (ZKI)
Das Internet im Wohnheim in Schneeberg ist nicht im Alles-Alles-Drin-Mietpreis enthalten. Wenn Sie den Anschluss in Ihrem Zimmer nutzen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an https://www.fh-zwickau.de/zki/startseite/
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Mein Nachbar ist zu laut, was kann ich tun? Bei nächtlicher Lärmbelästigung raten wir als ersten Schritt immer zum persönlichen Gespräch. Sollte sich keine Besserung einstellen, informieren Sie bitte Ihre Kundenbetreuerin. In den Chemnitzer Wohnheimen gibt es auch einen Security-Service, der gerufen werden kann und natürlich können Sie auch die Polizei rufen.
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In meinem Zimmer ist etwas kaputt, was kann ich tun? Bitte informieren Sie Ihren Hausmeister persönlich, telefonisch oder mit Hilfe des Formulars „Schadensmeldung“. Dieses finden Sie am Büro Ihres Hausmeisters oder hier. Wenn Sie es in seinen Briefkasten werfen, kümmert er sich schnellstmöglich darum.
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Es ist Wochenende und ich habe eine Havarie im Zimmer, zum Beispiel Stromausfall, Wasserrohrbruch etc.. Was nun? Sollte es außerhalb der Dienstzeiten Ihres Hausmeisters mal ein Problem geben - beim Büro Ihres Hausmeisters finden Sie Havarie- und Notrufnummern.