Infos für Mieter

Wir haben Ihnen hier die meistgestellten Fragen zusammengefasst. Ihre Frage ist noch nicht beantwortet? Bitte wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner.

 

Probleme? Hier die wichtigsten Antworten:

  • Notrufnummern
    • Polizei 110
    • Feuerwehr/Rettungsdienst 112
    • Kassenärztlicher Notfalldienst 116117
    • (Chemnitz) Wachschutz/ Security: Firma GÖTZ GMBH & CO. KG, Tel: 0371 49 04 202

    Sollte es außerhalb der Dienstzeiten Ihres Hausmeisters mal ein Problem geben - beim Büro Ihres Hausmeisters finden Sie Havarie- und Notrufnummern für Ihr Wohnheim.

  • In meinem Zimmer ist etwas kaputt, was kann ich tun?

    Bitte informieren Sie Ihren Hausmeister persönlich, telefonisch oder mit Hilfe des Formulars „Schadensmeldung“. Dieses finden Sie am Büro Ihres Hausmeisters. Wir kümmern uns dann schnellstmöglich darum.

  • Wie kann ich den Internetanschluss in meinem Wohnheimzimmer nutzen?

    Chemnitz

    Mit einem gültigen Nutzerkennzeichen der TU Chemnitz können Sie sich anmelden und das Internet im Zimmer und auf den Plätzen vor den Wohnheimen (Wlan) nutzen. Nähere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie auf der Seite des Chemnitzer StudentenNetzs.

    Die Kosten sind bereits in Ihrem Alles-Alles-Drin-Mietpreis enthalten.

     

    Zwickau

    Mit der gültigen Nutzerkennung der WHZ können Sie sich unter https://www.fh-zwickau.de/zki/nutzerservice/antraege/wohnheim/ anmelden und bei Umzug innerhalb der Zwickauer Wohnheime ummelden und das Internet im Zimmer und teilweise über Wlan nutzen.

    Die Kosten sind bereits in Ihrem Alles-Alles-Drin-Mietpreis enthalten.

     

    Schneeberg

    Zentrum für Kommunikationstechnik und Informationsverarbeitung (ZKI)

    Das Internet im Wohnheim in Schneeberg ist nicht im Alles-Alles-Drin-Mietpreis enthalten. Wenn Sie den Anschluss in Ihrem Zimmer nutzen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an https://www.fh-zwickau.de/zki/startseite/

  • Muss ich in meinem Wohnheim für meine Empfangsgeräte Rundfunkbeitrag bezahlen?

    Der Rundfunkbeitrag für Empfangsgeräte ist nicht in der Miete enthalten und ist somit von jedem Mieter selbst zu tragen. Seit Januar 2013 muss grundsätzlich für jede Wohnung Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Dabei ist es unerheblich, ob Empfangsgeräte (TV, Radio, etc.) im Haushalt vorhanden sind bzw. genutzt werden. Die Gebühr beträgt 18,36 Euro pro Monat und wird in der Regel vierteljährlich entrichtet. Damit müssen pro Haushalt vier Mal im Jahr 55,08 Euro gezahlt werden. Mehr Informationen.

  • Warum muss ich jedes Semester eine Immatrikulationsbescheinigung abgeben?

    Dies berechtigt Sie in den Wohnheimen des Studentenwerkes eine Unterkunft zu erhalten. Sie können Ihre Immatrikulationsbescheinigung auch online hochladen. Bitte beachten Sie dazu unsere Anleitung.

  • Ich möchte gern in ein anderes Wohnheim ziehen. Wann ist die beste Zeit für Umzüge? Wann habe ich die größte Auswahl?

    Die größte Auswahl bei Preis, Ausstattung und auch Nachbarn haben Sie im Frühjahr (Januar bis März) und Sommer (Juni bis August). Bitte informieren Sie sich bei den Kollegen der Abteilung Wohnen über verfügbare Zimmer im Wunschwohnheim. Hier können Sie auch den „Antrag auf Umzug“ ausfüllen.

  • Wie ist die Kündigungsfrist für mein Wohnheimzimmer?

    Die Kündigungsfrist für Zimmer des Studentenwerk Chemnitz-Zwickau beträgt zwei Monate. Die schriftliche Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats erfolgen, der Vertrag endet dann mit dem letzten Tag des folgenden Monats. In Ausnahmefällen (z.B. Exmatrikulation) ist auch ein früheres Vertragsende möglich, bitte sprechen Sie dazu Ihre Kundenbetreuerin an.

    Bitte beachten Sie, dass in Standardmietverträgen eine 12-monatige Mindestmietdauer vereinbart wurde. Eine vorzeitige Kündigung ist möglich, aber mit einer Abstandszahlung verbunden (siehe: §17 Mietvertrag).

    Befristete Mietverträge laufen automatisch zum Vertragsende aus. Ein Kündigungsschreiben ist deshalb in diesen Fällen nicht notwendig.

    Für weitere Fragen stehen Ihnen ihre Kundenbetreuer/innen gerne zur Verfügung!

  • Pflichten beim Auszug
    1. Kündigungsschreiben pünktlich beim Studentenwerk einreichen

    2. Vorcheck mit dem Hausmeister vereinbaren (ca. vier Wochen vor dem Auszug) – bei dieser ersten Besichtigung Ihres Zimmers wird geklärt, welche Arbeiten im Zimmer nötig sind und wer diese durchführen wird (Mieter/ Vermieter)

    3. Abnahmetermin vereinbaren – bitte vereinbaren Sie einen Termin für die Rückgabe des Zimmers und halten die Schlüssel und den „Laufzettel für den Auszug“ ausgefüllt bereit